Hygienekonzept Stand 21.10.2020
Generelles:
1. Für jeden Bereich in der Großsporthalle Homberg gibt es einen eigenen Reinigungs- und Desinfektionsplan. In diesem sind die Zuständigkeit und die Reinigungszeiten vermerkt.
2. Hygienebeauftragter des Homberger HC ist Jan Christoph Ullrich. Herr Ullrich ist ausgebildeter Notfallsanitäter Er wird vor Ort unterstützend tätig sein. Der Hygienebeauftragte weist den Ordnungsdienst vor der Veranstaltung ein und bespricht den genauen Ablauf mit allen beteiligten Helfern/Ordnern.
3. Name, Anschrift und Telefonnummern aller Teilnehmer/innen und Zuschauer werden bei Eintritt für eine mögliche Nachverfolgung erfasst. Bei Eintritt ist ein Impf- oder Genesensnachweis erforderlich (2G).
4. Handdesinfektionsmittel werden beim Betreten und Verlassen durch mehrere Spender bereitgestellt.
5. Um den Mindestabstand bei möglichen Warteschlangen am Eingang zu gewährleisten, steht entsprechendes Ordnungspersonal bereit. Die Besucher werden insbesondere darüber informiert, dass ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden sollte. Ferner wird bei allen Spielankündigungen seitens des Vereins darauf hingewiesen werden. Als Veranstalter halten wir zusätzliche Mund-Nasen-Bedeckungen bereit.
6. Um den Kontakt unter den Teilnehmern zu minimieren, wird ein Einbahnstraßen-System vorgegeben. Der Zutritt erfolgt über den regulären Haupteingang. Als Ausgang vor und während dem Spiel, wird der Notausgang im unteren Hallenbereich genutzt. Damit nach dem Spiel die Teilnehmer schnellstmöglich, aber gleichzeitig mit dem nötigen Abstand, die Sporthalle verlassen können, werden dann beide Türen als Ausgang verwendet. Durch das Ordnungspersonal werden die Teilnehmer informiert.
7. Durch Aushänge und vorherige Ansprache durch das Ordnungspersonal werden die Teilnehmer auf die Verhaltens- und Hygieneregeln hingewiesen.
8. In allen zugänglichen Sanitäranlagen werden ausreichende Mengen an Flüssigseife und Papierhandtücher bereitgestellt. Diese werden durch den Ordnungsdienst regelmäßig kontrolliert und aufgefüllt.
9. Die Teilnehmer werden informiert, dass in den Sanitäranlagen ein Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten und ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden sollte. Die Einhaltung wird durch einen Ordnungsdienst kontrolliert. Zutritt zu den Toiletten im Foyer erhält wegen der örtlichen Gegebenheiten jeweils nur eine Person. Sollte ein Besucher, der bereits die Sporthalle betreten hat, einen Toilettenbesuch nötig haben, so muss dieser den vorgegebenen Ausgang nutzen und im Freien den Weg um die Sporthalle zurück zum Haupteingang nutzen (Einbahnstraßensystem).
10. Nach den jeweiligen Spielen erfolgt durch den fest eingeteilten Ordnungsdienst ein Stoßlüften der Halle und der Sanitäranlagen. Die Kontaktflächen werden regelmäßig gesäubert und desinfiziert. In der Halbzeit werden die Kontaktflächen der Spieler und die Auswechselbänke desinfiziert. Sofern die Wetterbedingungen es zulassen, werden die Eingangs- und Ausgangstür während der gesamten Veranstaltung geöffnet sein. Alle Besucher werden im Vorfeld informiert, dass wetterfeste Kleidung (wegen eventueller Wartezeiten vor der Sporthalle sowie dem eben erwähnten Offenhalten der Ein- bzw. Ausgangstüren) ratsam ist.
11. Sämtliche Sportler verlassen zügig nach Spielende die Sporthalle und suchen ihre Umkleidekabinen auf. Sobald dies geschehen ist, beginnt unverzüglich das Verlassen der Sporthalle durch die Besucher. Ein Kontakt zwischen Sportlern und Zuschauern soll unbedingt vermieden werden.
12. Der Verdacht einer Erkrankung und das Auftreten von Covid-19-Fällen im Anschluss an erfolgte Veranstaltungen werden unverzüglich den zuständigen Behörden des Schwalm-Eder-Kreises gemeldet.
Sportlerinnen & Sportler:
13. Die Sportler, Betreuer, Physiotherapeuten, Schiedsrichter und Zeitnehmer werden namentlich mit Anschrift und Telefonnummer erfasst.
14. In den Umkleidekabinen und den Dusch-Waschbereichen wird nach Möglichkeit der Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten.
15. In den Umkleidekabinen und Waschräumen wird auf größtmögliche Durchlüftung geachtet. Alle 30 Minuten wird eine Stoßlüftung durchgeführt.
16. Die Aufenthaltsdauer in den Umkleidekabinen wird auf ein Minimum begrenzt.
Zuschauerinnen & Zuschauer:
17. Es wird maximal 100 Zuschauern (100 Sitzplätze) Eintritt in die Großsporthalle gewährt. Dabei werden vom Ordnungsdienst Gruppen von jeweils 10 Personen eingeteilt, die zusammensitzen. Zwischen diesen Gruppen wird ein Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten und dauerhaft durch den Ordnungsdienst kontrolliert. Bei der Einteilung der Gruppen wird bereits im Vorfeld darauf geachtet, persönlich in Kontakt stehende Personen (z.B. ein Hausstand, eine Familie) in eine Gruppe einzuteilen.
18. Die Zuschauer dürfen sich nur in dafür eingeteilten Bereichen bewegen. Bis zur Einnahme der Sitzplätze sollte der Mund-Nasen-Schutz ordnungsgemäß getragen werden. Der Zutritt zum Spielfeld, den Kabinengängen und Kabinen ist untersagt.
Getränke- und Speisenverkauf:
19. Ein Verkauf von Speisen und Getränken wird eingeschränkt durchgeführt
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